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Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Stadt Krumbach (Schwaben)

Stadt Krumbach (Schwaben)

Hausanschrift

Nattenhauser Straße 5
86381 Krumbach (Schwaben)

Postanschrift

Postfach 1352

86371 Krumbach (Schwaben)

Telefon

+49 8282 902-0

Webseite

www.krumbach.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales