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Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Diese Leistung wird in der Gemeinde nicht anfallen bzw. nicht angeboten!

Diese Leistung wird in der Gemeinde nicht anfallen bzw. nicht angeboten!

Hausanschrift

Köglweg 3
82024 Taufkirchen

Postanschrift

Postfach 1155

82018 Taufkirchen

Telefon

+49 89 666722-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales