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Kommunale Fernwärmeversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Große Kreisstadt Kulmbach - EB 1 - Eigenbetrieb Stadtwerke

Große Kreisstadt Kulmbach

Hausanschrift

Hofer Straße 14
95326 Kulmbach

Postanschrift

Hofer Straße 14

95326 Kulmbach

Telefon

+49 9221 9042-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales