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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Fernwärmeversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausstr. 1
96342 Stockheim
Postfach 1151
96338 Stockheim