Sie können eine Prüferlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgerät (PvL) der Klasse 4 beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen. Sie können zusätzlich einen Antrag stellen, um eine bereits bestehende Erlaubnis für PvL zu erneuern, zu verlängern oder zu ändern.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular bescheinigt, dass die antragstellende Person an dem aufgeführten Luftfahrtgerät praktisch ausgebildet wurde und die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular bescheinigt der antragstellenden Person, dass Sie an aufgeführten Luftfahrzeugmuster und Geräten praktisch tätig war.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Mit einer Prüferlaubnis können Sie Ihre Tätigkeiten als Prüfer von Luftfahrtgerät (PvL) ausüben. Die Prüferlaubnis für PvL ist eine Voraussetzung, wenn Sie Prüfaufgaben und Prüftätigkeiten im Zusammenhang mit der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Luftfahrzeugen durchführen möchten.
Wenn Sie noch keine Prüferlaubnis für PvL der Klasse 4 besitzen, können Sie diese beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.
Wenn Sie bereits eine Prüferlaubnis für PvL der Klasse 4 besitzen, haben Sie beim LBA folgende Antragsmöglichkeiten für die bestehende Prüferlaubnis:
Bei bereits vorhandener Prüferlaubnis haben Sie die Möglichkeit, mehrere Anträge gleichzeitig zu stellen. Für die Beantragung müssen Sie persönliche Angaben an das LBA übermitteln sowie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Diese unterscheiden sich je nach Antragsgrund.
Um eine Ersterteilung oder Änderung einer Prüferlaubnis für PvL in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Bei Vertretung:
Bei Adresse im Ausland:
Bei Antrag auf Ersterteilung der Prüferlaubnis für PvL:
Bei Antrag auf Änderung einer bestehenden PvL für eine zusätzliche Berechtigung:
für einen Wechsel in der Klasse 4 bei der Beantragung einer zusätzlichen Berechtigung:
für die Löschung einer Einschränkung:
Nachweis zur Löschung der Einschränkung
Nachweis der praktischen Ausbildung
für eine Verlängerung oder Erneuerung:
für eine Zweitschrift:
für Namensänderung:
für eine Erneuerung oder für den Fall, dass eine Lizenz abgelaufen ist,
für eine Erneuerung, Verlängerung, oder Hinzufügen einer zusätzlichen Berechtigung oder der Löschung einer Einschränkung:
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Um die Ersterteilung oder Änderung einer Prüferlaubnis für Prüfer von Luftfahrtgeräten (PvL) zu beantragen, können Sie den Online-Dienst nutzen oder die entsprechenden Formulare per Post oder Fax an das LBA senden.
Online-Antrag:
Die Gebühr für die Ersterteilung oder Änderung der Prüferlaubnis für PvL ist abhängig von der Antragsleistung. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 35 EUR - 600 EUR
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.