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Ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, werden geduldet. Hierüber wird dem Ausländer eine Bescheinigung, die sogenannte Duldung ausgestellt.
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Postfach 1549
92406 Schwandorf