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Ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, werden geduldet. Hierüber wird dem Ausländer eine Bescheinigung, die sogenannte Duldung ausgestellt.
Ringstr. 4-7
84347 Pfarrkirchen
Postfach 1257
84342 Pfarrkirchen