Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, werden geduldet. Hierüber wird dem Ausländer eine Bescheinigung, die sogenannte Duldung ausgestellt.
Telefon +49 (0)911 98229-160
Telefon +49 (0)911 98229-145
Sie erreichen uns während der Dienstzeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 - 11:30 Uhr