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Ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, werden geduldet. Hierüber wird dem Ausländer eine Bescheinigung, die sogenannte Duldung ausgestellt.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Postfach 200157
89308 Günzburg