Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, werden geduldet. Hierüber wird dem Ausländer eine Bescheinigung, die sogenannte Duldung ausgestellt.
Telefon +49 (0)981 53-8260
Sie erreichen uns während der Dienstzeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:00 - 11:30 Uhr
Nachmittags: nur nach vorheriger Terminvereinbarung