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Duldung; Beantragung der Erteilung und Verlängerung

Ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, werden geduldet. Hierüber wird dem Ausländer eine Bescheinigung, die sogenannte Duldung ausgestellt.

Regierung der Oberpfalz

Zentrale Ausländerbehörde (ZAB)

Öffnungszeiten

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Ab dem 01.01.2023 sind persönliche Vorsprachen nur noch mit vorheriger Terminvereinbarung möglich! Das Team der ZAB steht Ihnen unabhängig davon per Mail (zab@reg-opf.bayern.de) oder per Telefon (0941/5680-3301) oder per Brief zur Verfügung.

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