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Der Freistaat Bayern fördert Investitionen in die Erwerbsteichwirtschaft und -fischerei aus eigenen Mitteln und dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF 2023-2027).
Die Förderung eines Vorhabens setzt voraus, dass die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens gesichert erscheint. Zur Bewertung sind geeignete Unterlagen vorzulegen, aus denen auch hervorgeht, dass die Absatzmengen nachhaltig erreichbar sind. Ausgenommen hiervon sind folgende Fälle:
Bei allen Teichbaumaßnahmen:
ggf. Stellungnahme von Fachbehörden (Formular siehe unter "Formulare")
Bei baulichen Investitionen, inkl. Teichneubau
Bei Fahrzeugen: Nachweis zum Produktionsumfang der letzten 3 Jahre (Fläche, produzierte Menge)
Bei Kreislaufanlagen: Stellungnahme des Instituts für Fischerei, Starnberg
bei Neugründung eines Aquakulturbetriebes:
bei Investitionen in die Vermarktung:
Vorhaben zur Diversifizierung
Förderanträge im Rahmen des EMFAF können nur im elektronischen Verfahren über iBALIS-Online gestellt werden. Dazu werden eine 10-stellige Betriebsnummer (erhältlich beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – AELF) sowie die Zugangsdaten zu iBALIS benötigt. Sofern noch nicht vorhanden können Letztere unter Angabe der Betriebsnummer beim Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e.V. (LKV) bezogen werden.