Wenn Sie ein Luftfahrzeug in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie hierfür eine Verkehrszulassung beantragen. Die Verkehrszulassung beinhaltet die Eintragung in die Luftfahrzeugrolle und die Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Mit einer Verkehrszulassung für ein Luftfahrzeug können Sie das zugelassene Luftfahrzeug in Betrieb nehmen. Die Verkehrszulassung besteht aus der Eintragung in die Luftfahrzeugrolle und der Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnisses.
Die Luftfahrzeugrolle ist das amtliche Verzeichnis aller in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge.
Sie können eine Verkehrszulassung für Luftfahrzeuge mit EASA-Kennblatt oder Anhang I Luftfahrzeuge beantragen. Hierzu benötigen Sie ein Kennzeichen für das Luftfahrzeug. Falls Sie kein Kennzeichen zugeteilt bekommen oder vorgemerkt haben, können Sie die Verkehrszulassung nicht beantragen. Wenn das Kennzeichen des Luftfahrzeugs nicht ordnungsgemäß angebracht werden kann, müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung beantragen. Die Ausnahmegenehmigung zur Kennzeichnung können Sie per Online-Formular beantragen.
Für die Verkehrszulassung müssen Sie Angaben machen
Als Eigentümerin oder Eigentümer aus einem Drittstaat müssen Sie zusätzlich die Erklärung für Drittstaaten-Eigentümer oder -Eigentümerinnen abgeben. Sie kommen aus einem Drittstatt, wenn Sie nicht die deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats haben oder nicht die Staatsbürgerschaft eines Staates, in dem das Luftverkehrsrecht der Europäischen Union Anwendung findet.
Für die Beantragung einer Verkehrszulassung benötigen Sie einige erforderliche Unterlagen, welche Sie im Rahmen des Antragsprozesses im Online-Formular hochladen.
Nach Prüfung durch das Luftfahrt-Bundesamt erhalten sie den Eintragungsschein und das Lufttüchtigkeitszeugnis. Damit dürfen Sie Ihr Luftfahrzeug in Betrieb nehmen.
Folgende Luftfahrzeuge bedürfen zur Inbetriebnahme einer Verkehrszulassung:
Luftfahrtgeräte nach § 1 Absatz 4 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) sind von der Verkehrszulassung befreit. Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 25 Kilogramm und bis zu 150 Kilogramm bedürfen keiner Verkehrszulassung, wenn deren Verkehrssicherheit nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät bestätigt ist.
Um eine Verkehrszulassung erhalten zu können, darf das Luftfahrzeug, für das eine Verkehrszulassung beantragt werden soll, nicht in einem anderen ausländischen staatlichen Luftfahrzeugregister eingetragen sein.
Sie können einen Antrag auf Verkehrszulassung als Eigentümerin oder Eigentümer beantragen. Eine Verkehrszulassung kann Ihnen dann ausgestellt werden, wenn sie
Sie können den Antrag auch als Vertretung für die Eigentümerin oder den Eigentümer stellen.
Beachten Sie, dass folgende Voraussetzungen für Halterinnen und Halter gelten:
Sie können den Antrag auch als Vertretung für die Halterin oder den Halter stellen.
Um eine Verkehrszulassung beantragen zu können, ist es notwendig, dass das betreffende Luftfahrzeug bereits über ein Kennzeichen verfügt.
Sie können eine Verkehrszulassung dann beantragen, wenn Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen, die für die Verkehrszulassung von Relevanz sind.
Unterlagen, die erforderlich sind:
Unterlagen, die für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer sowie Organisationen, die Ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben, erforderlich sind:
Unterlagen, die für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer oder für die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, GbRs erforderlich sind:
Unterlagen, die für die Eintragung als Einzelunternehmerin oder Einzelunternehmer erforderlich sind:
Unterlagen, die für Firmen erforderlich sind:
Unterlagen, die für einen rechtsfähigen Verein erforderlich sind:
Unterlagen, die für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit kleingewerblicher Tätigkeit erforderlich sind:
Unterlagen, die für eine Eigentümergemeinschaft erforderlich sind:
Unterlagen, die erforderlich sind, wenn das Kennzeichen nicht ordnungsgemäß angebracht werden kann:
Unterlagen, die erforderlich sind, wenn das maximale Abfluggewicht des Luftfahrzeugs über 1.550 Kilogramm liegt und liegt die erste Inbetriebnahme nicht mehr als 3 Monate zurückliegt oder das Luftfahrzeug bisher nicht länger als 40 Betriebsstunden genutzt wurde:
Unterlagen, die erforderlich sind, wenn es sich um ein fabrikneues Luftfahrzeug mit Kennblatt der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA handelt und die Herkunft des Luftfahrzeugs ein EU-Staat oder ein dem EU-Luftrecht angeschlossener Staat ist:
Unterlagen, die im Original erforderlich sind, wenn es sich um ein gebrauchtes Luftfahrzeug mit EASA-Kennblatt handelt, die Herkunft des Luftfahrzeugs ein EU-Staat oder ein dem EU-Luftrecht angeschlossener Staat ist und es ein bisher gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis aus dem vorherigen Registerstaat gibt und ein gültiges ARC vorhanden ist:
Unterlagen, die erforderlich sind, wenn es sich um ein gebrauchtes Luftfahrzeug mit EASA-Kennblatt handelt, die Herkunft des Luftfahrzeugs ein EU-Staat oder ein dem EU-Luftrecht angeschlossener Staat ist und es kein bisher gültiges Lufttüchtigkeitszeugnis aus dem vorherigen Registerstaat gibt und keine gültige Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit (ARC) vorhanden ist:
Unterlagen, die für fabrikneue Luftfahrzeuge mit EASA-Kennblatt mit der Herkunft aus einem Drittstaat erforderlich sind:
Unterlagen, die für ein gebrauchtes Luftfahrzeug mit EASA-Kennblatt mit der Herkunft aus einem Drittstaat erforderlich sind:
Unterlagen, die für Luftfahrzeuge nach Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2018/1139 mit Herkunft aus einem EU-Staat oder einem Drittstaat erforderlich sind:
Unterlagen, die für Luftfahrzeuge mit EASA-Kennblatt erforderlich sind:
Unterlagen, die bei Haltergemeinschaften oder bei Halterinnen und Haltern erforderlich sind, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer nicht die Halterin beziehungsweise der Halter ist oder der Antrag in Vertretung für den Eigentümerin oder den Eigentümer gestellt wird:
Unterlagen, die im Original von der Versicherung der Halterin oder des Halters dem Versicherungsbroker an das LBA weitergeleitet werden müssen:
Unterlagen, die erforderlich sind, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Drittstaats ist und der Antrag in Vertretung gestellt wird:
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Die Verkehrszulassung können Sie online oder schriftlich beantragen.
Online-Antrag:
Schriftlicher Antrag:
Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.
Gebühr für die Beantragung der Verkehrszulassung, abhängig von der Startmasse
Gebühr: 80 EUR - 4.500 EUR
Die Zulassung kann eingeschränkt, geändert, mit Auflagen verbunden oder befristet werden. Die Zulassung wird zurückgenommen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht vorliegen. Sie wird widerrufen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung nachträglich nicht nur vorübergehend entfallen sind oder eine Anzeige zum Versicherungsschutz nach der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung eingeht. Ruht die Haftpflichtversicherung ein Jahr oder weniger, wird die Zulassung erst dann widerrufen, wenn die Versicherung nach Ablauf der Jahresfrist nicht wieder aufgenommen wird.
Für Drittstaaten-Eigentümerinnen und -Eigentümer: Die Eintragung wird gelöscht, wenn das Leasingverhältnis einen Zeitraum von 6 Monaten unterschreitet.
Die Bearbeitungsdauer kann unter Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten des jeweiligen Vorgangs variieren. Das Luftfahrt-Bundesamt gibt auf Nachfrage Auskunft zum Stand der Bearbeitung.
Wenn Sie noch über kein Kennzeichen für Ihr Luftfahrzeug verfügen, können Sie eine Kennzeichenvormerkung beantragen.
Im Rahmen der Verkehrszulassung haben Sie die Möglichkeit, einen Notsender (ELT) zu beantragen.
Im Rahmen der Verkehrszulassung sind Sie dazu verpflichtet, die Zuteilung eines Sekundärradar-Codes (SSR-Mode-Code) zu beantragen.
Im Rahmen der Verkehrszulassung haben Sie die Möglichkeit, ein Lärmschutzzeugnis zu beantragen.