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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

EON Bayern AG

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E.ON-Allee 1-5
84036 Landshut

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Postfach 1475

84001 Landshut

REWAG Regensburger Energie- u. Wasserversorgungs AG u. CoKG

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Greflinger Straße 22
93055 Regensburg

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Greflinger Straße 22

93055 Regensburg

E-Mail

info@rewag.de

Telefon

+49 941 601-0

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www.rewag.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales