Logo Bayernportal

Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Ergänzung: Stadt Regensburg

Für Sie zuständig

Stadt Regensburg

Stadt Regensburg

Hausanschrift

D.-Martin-Luther-Str. 1
93047 Regensburg

Postanschrift

Postfach 110643

93019 Regensburg

Telefon

+49 941 507-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales