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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Würzburger Str. 26
97225 Zellingen
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Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.