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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Stadt Mühldorf a.Inn

Stadt Mühldorf a.Inn

Hausanschrift

Stadtplatz 21
84453 Mühldorf a.Inn

Postanschrift

Stadtplatz 21

84453 Mühldorf a.Inn

Telefon

+49 8631 612-0

Webseite

www.muehldorf.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales