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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Karwendel Energie & Wasser GmbH

Karwendel Energie & Wasser GmbH

Hausanschrift

Innsbruckerstraße 31
82481 Mittenwald

Postanschrift

Innsbruckerstraße 31

82481 Mittenwald

Telefon

+49 8823 92000

Fax

+49 8823

Webseite

www.kewgmbh.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales