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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Argental

Verwaltungsgemeinschaft Argental

Hausanschrift

Mühlenstr. 1
88167 Röthenbach (Allgäu)

Postanschrift

Mühlenstr. 1

88167 Röthenbach (Allgäu)

Telefon

+49 8384 18-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales