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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Markt Großlangheim

Markt Großlangheim

Hausanschrift

Schwarzacher Straße 4
97320 Großlangheim

Postanschrift

Schwarzacher Straße 4

97320 Großlangheim

Telefon

+49 9325 9732-0

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Großlangheim

Keine kommunale Stromversorgung vorhanden!

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales