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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Schloßstraße 8
87534 Oberstaufen
Postfach 70
87528 Oberstaufen
Steinebach 10
87534 Oberstaufen
Steinebach 10
87534 Oberstaufen
Im Moos 6
87534 Oberstaufen
Im Moos 6
87534 Oberstaufen
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
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