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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Ergänzung: Markt Weiler-Simmerberg

Für die örtliche Stromversorgung ist zuständig: Vorarlberger Kraftwerke Telefon: 08381-899-0 www.vkw.at

 

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales