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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Für Sie zuständig

Gemeinde Utting am Ammersee - Geschäftsleitung

Gemeinde Utting am Ammersee

Hausanschrift

Eduard-Thöny-Straße 1
86919 Utting am Ammersee

Postanschrift

Eduard-Thöny-Str. 1

86919 Utting am Ammersee

Telefon

+49 8806 9202-0

Webseite

www.utting.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales