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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Schulstr. 17
63864 Glattbach
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Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.