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Kommunale Stromversorgung; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

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Ergänzung: Große Kreisstadt Bad Kissingen

Für Sie zuständig

Stadtwerke Bad Kissingen GmbH

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Hausanschrift

Würzburger Straße 5
97688 Bad Kissingen

Postanschrift

Würzburger Straße 5

97688 Bad Kissingen

Telefon

+49 971 826-0

Webseite

www.stwkiss.de

Leistungsdetails

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales