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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Rathausplatz 1
90542 Eckental
Postfach 25
90542 Eckental
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Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.