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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Schulstraße 8
97714 Oerlenbach
Schulstraße 8
97714 Oerlenbach