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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Zugang zum Hauptamt, Standesamt und Bauamt nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Rathausplatz 1
84149 Velden
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