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Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
und
13:00 Uhr - 17:00 Uhrund
13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 1
85405 Nandlstadt
Rathausplatz 1
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