Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie einen Eintrag aus der Luftfahrzeugrolle löschen lassen möchten, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Zusammen mit einer Löschung können Sie eine Kennzeichenvormerkung für eine spätere Wiederzulassung beantragen.
Zudem können Sie bei einem Verkauf in das Ausland folgende Leistungen beantragen:
Sie müssen das Kennzeichen des Luftfahrzeugs, das Sie aus der Luftfahrzeugrolle löschen lassen möchten, angeben und erforderliche Unterlagen dazu hochladen.
Sie können die Löschung als Eigentümer oder Eigentümerin beziehungsweise in dessen oder deren Vertretung beantragen.
Unterlagen, die im Original eingereicht werden müssen:
Unterlagen, die für Privatpersonen, Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerinnen oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz, beziehungsweise Sitz nicht in Deutschland haben, erforderlich sind:
Unterlagen, die für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmern oder Einzelunternehmerinnen oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) erforderlich sind:
Unterlagen, die für eine Eigentümergemeinschaft erforderlich sind:
Unterlagen, die erforderlich sind, wenn die Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr in einen Drittstaat (C of A for Export) beantragt wird:
Unterlagen, die erforderlich sind, wenn eine Rücksendung des Lufttüchtigkeitszeugnisses im Original durch das Luftfahrt-Bundesamt beantragt wird und das Luftfahrzeug innerhalb eines EASA-Mitgliedstaats mit gültigem Lufttüchtigkeitsnachweis zugelassen werden soll:
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Um die Löschung der Eintragung in der Luftfahrzeugrolle zu beantragen und gegebenenfalls weitere Leistungen bei einem Verkauf in das Ausland zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Löschung der Eintragung in der Luftfahrzeugrolle
Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 70 EUR
Kennzeichenvormerkung
Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 30 EUR
Ausstellung einer Löschungsbescheinigung
Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 40 EUR
Vorabinformation der ausländischen Zivilluftfahrtbehörde durch das LBA
Ausstellung eines Lufttüchtigkeitszeugnis für die Ausfuhr (C of A for Export)
Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 40 EUR - 2.250 EUR
Rücksendung des Lufttüchtigkeitszeugnisses im Original durch das LBA
Es gibt keine Frist.
Wenn Sie Auskünfte aus der Luftfahrzeugrolle möchten, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Wenn Sie für ein Luftfahrzeug eine Löschungsbescheinigung nach Löschung aus der Luftfahrzeugrolle oder eine Nichteintragungsbescheinigung für ein noch nicht zugelassenes Luftfahrzeug benötigen, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Luftfahrzeugs können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Vorabeintragung in die Luftfahrzeugrolle beantragen.