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Lebensmittelüberwachung; Durchführung von Betriebs- und Produktkontrollen

Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert, ob Lebensmittelunternehmen die rechtlichen Vorgaben zum Schutz der Verbraucher einhalten und ihrer Verpflichtung nachkommen, nur sichere Lebensmittel an Verbraucher abzugeben.

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Für Sie zuständig

Landratsamt Altötting - Sg. 63 - Fleisch- und Geflügelfleischhygiene, Lebensmittelüberwachung, Futtermittelrecht

Landratsamt Altötting

Hausanschrift

Pater-Joseph-Anton-Straße 14
84503 Altötting

Postanschrift

Pater-Joseph-Anton-Straße 14

84503 Altötting

Telefon

+49 8671 502-0

Webseite

www.lra-aoe.de

Leistungsdetails

Verantwortlich für die Lebensmittelüberwachung sind die Länder. In Bayern liegt die sachliche Zuständigkeit bei den Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämtern und kreisfreien Gemeinden) und der Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.

Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert risikoorientiert Betriebe, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden also z. B. Herstellerbetriebe, Gaststätten, Lebensmittelgroß- und Einzelhandel, Importeure, Imbissstuben und Wochenmärkte. Dabei überprüft sie u. a. die Lebensmittelhygiene in Betrieben.

Ein weiterer wichtiger Teil der Lebensmittelüberwachung ist die risikoorientierte Untersuchung von verschiedenen Erzeugnissen. Dazu erstellt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) Probenpläne. Die Experten am LGL erstellen nach Durchführung verschiedener Untersuchungen ein Gutachten, in dem sie die gewonnenen Ergebnisse einschließlich lebensmittelrechtlicher und ggf. toxikologischer Bewertung darlegen. Auf der Grundlage dieses Gutachtens entscheiden die Kreisverwaltungsbehörden über die ggf. zu treffenden Maßnahmen.

Für Verbraucherbeschwerden besteht eine Hotline Vertrauliche Hinweise (siehe unter "Weiterführende Links").

Verbraucherbeschwerden werden grundsätzlich kostenfrei bearbeitet.

Bei Verbraucherbeschwerden ist eine schnelle Meldung an die amtliche Lebensmittelüberwachung sowie eine Aufbewahrung des betreffenden Produkts zielführend.

Stand: 23.02.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz