Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis.
Kapitalgesellschaften: 1.000 €
Partnerschaftsgesellschaften: 500 €
Absolventen und Absolventinnen der Fachrichtung Architektur, die im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht unter der Aufsicht eines Architekten bzw. einer Architektin stehen, müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit anzeigen.
Sie können die Anerkennung als Prüfsachverständiger für Brandschutz bei der BAyerischen Architektenkammer beantragen. Sie haben dann die Berechtigung Prüfbescheinigungen auszustellen.
Sie können die Eintragung in die Stadtplanerliste bei der Bayerischen Architektenkammer beantragen.
Auswärtige Architekten und Stadtplaner können die Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister beantragen.