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Straßenreinigung; Durchführung

Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit sowie Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Gemeinden.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Unterammergau - Hauptverwaltung

Hausanschrift

Dorfstr. 23
82497 Unterammergau

Postanschrift

Dorfstraße 23

82497 Unterammergau

Telefon

+49 8822 823990

Leistungsdetails

Neben dem allgegenwärtigen Staub, z. B. durch Rußablagerung und Reifenabrieb, fallen vor allem alle Arten von unsachgemäß entsorgtem Müll (Zigarettenkippen, Verpackungen usw.) an. Daneben müssen Laubfall, Schnee und der Rollsplitt nach Wintereinsätzen und schließlich auch Hundekot beseitigt werden. Zudem muss gewährleistet werden, dass kein unkontrollierter Pflanzenwuchs die Fahrbahndecke schädigt.

Die Gemeinden können Verordnungen erlassen, durch welche die Straßenan- und -hinterlieger zur Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und zum Winterdienst (näheres dazu finden Sie unter "Verwandte Themen" - "Winterdienst; Durchführung") innerhalb der geschlossenen Ortslage verpflichtet werden (sog. Sicherungs- und Reinigungsordnungen).

Zudem besteht für die Gemeinden die Möglichkeit, mittels einer Straßenreinigungssatzung eine sog. kommunale Straßenreinigungsanstalt zu gründen, welche die an sich den An-/Hinterliegern obliegenden Reinigungspflichten übernimmt. Für eine solche Straßenreinigungsanstalt besteht dann Anschluss- und Benutzungszwang. Zur Deckung der mit der Straßenreinigung (und dem Winterdienst) verbundenen Kosten kann die Gemeinde Straßenreinigungsgebühren (näheres dazu finden Sie unter "Verwandte Themen" - "Straßenreinigungsgebühren; Erhebung") erheben.

Stand: 31.01.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr