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Nicht-EU-Staatsangehörigen kann für verschiedene Aufenthaltszwecke (z. B. Erwerbstätigkeit, Studium, Au-pair, Familiennachzug) eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden.
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Strandbadstr. 2
82319 Starnberg
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