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Wenn Sie eine Zweitschrift für ein Lufttüchtigkeitszeugnis, einen Eintragungsschein oder ein Lärmschutzzeugnis haben möchten, können Sie die Dokumente beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Sie haben ein zugelassenes Luftfahrzeug, doch Ihnen liegen Dokumente hierzu nicht mehr im Original vor? Beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) können Sie folgende Zweitschriften beantragen:
Um eine Zweitschrift zu erhalten, müssen sie
Zweitschriften können Sie beantragen
Mit einer Zweitschrift beziehungsweise mehreren Zweitschriften können Sie die Unterlagen zu Ihrem Luftfahrzeug vervollständigen.
Zur Beantragung einer Zweitschrift benötigen Sie einen legitimen Grund wie beispielsweise Diebstahl oder Verlust. Es können auch andere legitime Gründe vorliegen.
Sie können Zweitschriften als Eigentümerin oder Eigentümer oder als Vertretung für diese beantragen.
für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben:
für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR):
bei einem Diebstahl optional hochzuladen:
bei einem Verlust optional hochzuladen:
für eine Eigentümergemeinschaft:
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Um eine Zweitschrift zu erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Online-Antrag:
Antrag per Post, Fax oder E-Mail:
Bemerkung: Für die Beantragung einer Zweitschrift des Eintragungsscheins, Lufttüchtigkeitszeugnisses oder Lärmschutzzeugnisses fällt eine Gebühr an.
• Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
• Bei einer postalischen Zustellung werden hierfür weitere Kosten fällig.
Gebühr: 30 EUR
Die Gültigkeit der Zweitschriften (Lufttüchtigkeitszeugnis, Eintragungsschein, Lärmschutzzeugnis) ist unbefristet.
Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim Luftfahrt-Bundesamt den aktuellen Stand erfragen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Sie können ein Lärmschutzzeugnis für ein Luftfahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen beantragen bei der Verkehrszulassung oder im Rahmen einer Änderung der Lärmwerte.