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Abfallwirtschaft; Informationen

Eine verantwortungsbewusste Abfallwirtschaft ist für eine nachhaltige Entwicklung von großer Bedeutung. Die Abfallentsorgung ist eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte.

Online-Verfahren

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Ergänzung: Landratsamt Forchheim

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Eine geordnete und verantwortungsbewusste Abfallwirtschaft ist nicht nur für den Schutz der Gesundheit und der Umwelt, sondern auch für einen schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen von großer Bedeutung. Dies gilt ganz besonders für das dicht besiedelte und hochindustrialisierte Deutschland. Es gilt die Reihenfolge:

  1. Vermeidung
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
  3. Recycling
  4. Sonstige Verwertung, einschließlich thermische Verwertung und Verfüllung
  5. Beseitigung

Die Abfallentsorgung ist in Bayern eine eigenverantwortlich wahrzunehmende Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte, die sich dazu zu Zweckverbänden zusammenschließen können. Diese öffentlich-rechtlichen Körperschaften müssen für die Bürger und die Gewerbetreibenden Entsorgungssicherheit gewährleisten und nehmen damit eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge wahr.

Weitere Informationen zur Entsorgung Ihrer Abfälle (Sammlung, Wertstoffhöfe, Gebühren etc.) erhalten Sie von Ihrem Landratsamt oder Ihrer kreisfreien Stadt.

  • Abfallentsorgung; Beratung
    Die Landkreise und kreisfreien Städte sind in Bayern für die Abfallentsorgung im Regelfall zuständig. Sie bieten für Bürger und Gewerbe Informationen zur Abfallentsorgung an.
  • Abfallentsorgung; Mitwirkung der Gemeinde

    Landkreise können einzelne Aufgaben der Abfallentsorgung den kreisangehörigen Gemeinden übertragen. Die kreisangehörigen Gemeinden unterstützen den Landkreis bei der Durchführung von Verwertungsmaßnahmen auf ihrem Gebiet.

  • Abfallratgeber Bayern; Informationssystem

    Die Online-Anwendung "Abfallratgeber Bayern" liefert für Privathaushalte und Unternehmen umfassende Informationen für die Handhabung und Entsorgung von Abfällen.

  • Abfallrecht; Vollzug

    Der Vollzug des Abfallrechts obliegt in Bayern den Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreie Städte) sowie dem Landesamt für Umwelt, die Durchführung der Abfallentsorgung den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Stand: 15.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz