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Gewalt gegen Kinder; Polizeiliche Beratung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Für Sie zuständig

Polizeipräsidium Oberbayern Süd

Polizeipräsidium Oberbayern Süd

Hausanschrift

Kaiserstraße 32
83022 Rosenheim

Postanschrift

Kaiserstraße 32

83022 Rosenheim

Telefon

+49 8031 200-0

Leistungsdetails

Sie haben gesehen, wie Ihr Kind oder ein anderes Kind geschlagen oder sonst körperlich misshandelt wurde? Ihnen sind schwere Verletzungen am Körper von Ihrem Kind / anderen Kinden aufgefallen?

Helfen Sie Ihrem Kind / den anderen Kindern.

Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von den Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) beraten. Die BPfK informiert sie über den Ablauf eines Strafverfahrens. Sie gibt Ihnen Hinweise zu möglichen Beratungs- und Therapieeinrichtungen und Tipps, wie Sie Ihr Kind vor zukünftiger Gewalt schützen können.

Stand: 03.04.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration