Nutztierhalter müssen eine jährliche Tierbestandsmeldung an die Tierseuchenkasse übermitteln.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Nutztierhalter sind laut Tiergesundheitsgesetz verpflichtet, für bestimmte Tierarten jährlich Beiträge an die Tierseuchenkasse zu zahlen. Beitragspflicht besteht in Bayern für Rinder einschließlich Wasserbüffel, Wisente und Bisons, Pferde, Schweine, Schafe, Hühner und Truthühner. Aus den eingehobenen Beiträgen werden umfangreiche Leistungen erbracht.
Die Beitragspflicht beruht auf dem Tiergesundheitsgesetz und den hierzu erlassenen landesrechtlichen Vorschriften, der Anstaltssatzung (§§ 11 und 12) und der Beitragssatzung der Bayerischen Tierseuchenkasse.
Die Tierseuchenkasse erhebt die jährlichen Beiträge zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Die Beiträge werden durch Leistungsbescheid geltend gemacht. Die Beitragssatzung setzt die Beitragshöhe gesondert nach Tierarten fest. Grundlage für die Beitragsbemessung ist die jährliche Tierbestandsmeldung der Tierbesitzer zum 1. Januar des Beitragsjahres.
Die Tierbestandsmeldung kann entweder mit dem Meldebogen der Bayerischen Tierseuchenkasse, durch Internetmeldung oder mittels QR-Code vorgenommen werden.
Die Bayerische Tierseuchenkasse ist eine staatliche Einrichtung zur Tierseuchenbekämpfung. Sie leistet Entschädigungen und Beihilfen bei Tierverlusten durch anzeigepflichtige Seuchen, unterstützt Maßnahmen zur Bekämpfung übertragbarer Tierkrankheiten und fördert die Vorsorge zur Gesunderhaltung von Tierbeständen. Als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts unterliegt sie der Aufsicht durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Das Tiergesundheitsgesetz des Bundes gibt den Rahmen für die staatliche Tierseuchenbekämpfung der Länder vor. Das bayerische Gesetz zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes (BayAGTierGesG) regelt im Einzelnen die Aufgaben der Bayerischen Tierseuchenkasse. Durch Satzungen der Anstalt wird die Aufgabenerfüllung konkretisiert.
Die Tierseuchenkasse hat u.a. die Aufgabe