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Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Gemeinden und Zuweisungen; Erstellung von Stellungnahmen

Die Landratsämter können Stellungnahmen zu Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Gemeinden und Zuweisungen abgeben.

Für Sie zuständig

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Arbeitsbereich 331: Kommunale Angelegenheiten und Staatliche Rechnungsprüfung

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Hausanschrift

Martinswinkelstr. 11a
82467 Garmisch-Partenkirchen

Postanschrift

Postfach 1563

82467 Garmisch-Partenkirchen

Leistungsdetails

Auf Anfrage werden z. B. Stellungnahmen zu Zuschussanträgen

  • nach Art. 10 FAG zum Bau von Schulen, Kindergärten u.a. lebenswichtigen öffentlichen Einrichtungen,
  • für Straßenbaumaßnahmen und Ausbauten von Ortsdurchfahrten sowie
  • zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben

erstellt.

Stand: 15.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales