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Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Gemeinden und Zuweisungen; Erstellung von Stellungnahmen

Die Landratsämter können Stellungnahmen zu Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Gemeinden und Zuweisungen abgeben.

Für Sie zuständig

Landratsamt Nürnberger Land - SG 54 - Tiefbauamt

Landratsamt Nürnberger Land

Hausanschrift

Waldluststr. 1
91207 Lauf a.d.Pegnitz

Postanschrift

91205 Lauf a.d.Pegnitz

Telefon

+49 9123 950-0

Leistungsdetails

Auf Anfrage werden z. B. Stellungnahmen zu Zuschussanträgen

  • nach Art. 10 FAG zum Bau von Schulen, Kindergärten u.a. lebenswichtigen öffentlichen Einrichtungen,
  • für Straßenbaumaßnahmen und Ausbauten von Ortsdurchfahrten sowie
  • zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben

erstellt.

Stand: 03.02.2025
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales