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Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Durch Zuschüsse sollen private Träger des Schulaufwands bei der Finanzierung von Schulbüchern unterstützt werden.
Den privaten Ersatzschulen ist es freigestellt, Lernmittelfreiheit zu gewähren. Sofern Lernmittelfreiheit wie an den öffentlichen Schulen gewährt wird, erhalten sie entsprechend eine staatliche Förderung.
Zu den Kosten gewährt der Staat pauschalierte Zuweisungen pro Schüler und Schuljahr i.H.v. – schulartabhängig – 12 € bzw. 26,67 €, abweichend bei privaten Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen 18 € bzw. 40 €. Grundlage der Zuschussberechnung sind die amtlichen Schülerzahlen des vorangegangenen Schuljahres.
Private Ersatzschulen, die Lernmittelfreiheit wie an öffentlichen Schulen gewähren, können entsprechende Zuschüsse erhalten.
Die Aufwandsträger der Ersatzschulen reichen die Anträge bis zum 1. Juni eines jeden Jahres für das bevorstehende Schuljahr beim Landesamt für Schule mit dem bereitgestellten Formular ein.
Das Landesamt für Schule prüft die eingereichten Anträge und setzt die Höhe der Staatszuschüsse für die einzelnen Antragsteller fest.
Bei einem fristgerechten Antragseingang werden zwei Drittel der Zuschüsse zu Beginn des Schuljahres und das verbleibende Drittel im Laufe des zweiten Schulhalbjahres an die Aufwandsträger der privaten Schulen ausgezahlt.
Die Anträge sind (spätestens) bis zum 1. Juni eines jeden Jahres für das bevorstehende Schuljahr einzureichen.
Bei einem fristgerechten Antragseingang werden zwei Drittel der Zuschüsse zu Beginn des Schuljahres und das verbleibende Drittel im Laufe des zweiten Schulhalbjahres an die Aufwandsträger der privaten Schulen ausgezahlt.