Wenn Sie als Hersteller, Lieferant, Prüfstelle oder weitere Berechtigte Geräte oder Komponenten für den Digitalfunk auf einer Testplattform erproben wollen, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag stellen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums und stellt eine Testplattform für den Digitalfunk von Einsatzkräften, wie Polizei und Feuerwehr, zur Verfügung.
Einsatzkräfte von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), zum Beispiel Polizei oder Rettungsdienste, kommunizieren im Einsatz über den Digitalfunk BOS.
Auf der Testplattform der BDBOS können Sie als
Die Testplattform (BOS-Digitalfunk) bildet die technischen und funktionalen Eigenschaften des BOS-Digitalfunknetzes ab. Sie ermöglicht es Ihnen zu testen, ob Sprechfunkgeräte im BOS-Digitalfunknetz störungsfrei funktionieren oder mit anderen BOS-Endgeräten interoperabel sind.
Die Tests erfolgen unter Laborbedingungen und in einer räumlich abgeschlossenen Umgebung.
Aufgrund von Sicherheitsanforderungen müssen Sie für den Zugang zur BDBOS-Testplattform vorab einen Antrag stellen.
Die BDBOS nennt Ihnen dann einen verbindlichen Nutzungszeitraum. Dabei berücksichtigt die BDBOS soweit möglich Ihre Terminwünsche.
Anträge können stellen:
Bei der Antragstellung müssen Sie im Regelfall einreichen:
Den Zugang zur BDBOS-Testplattform müssen Sie im Online-Verfahren oder per Post oder E-Mail bei der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) beantragen.
Online-Verfahren
Schriftliches Verfahren
Es fallen keine Kosten an.
Stellen Sie den Antrag mindestens 3 Wochen vor dem Wunsch-Nutzungszeitraum bei der BDBOS.