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Pflege; Anzeige von vorbehaltenen Tätigkeiten

Das Erbringen oder Anbieten von vorbehaltenen Tätigkeiten gegen Entgelt ist gem. § 4 PflBG unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Die Beschäftigung entsprechender Personen hierfür ist ebenfalls anzeigepflichtig.

Landratsamt Kulmbach

51 Gesundheitsamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:45 Uhr - 15:00 Uhr
Di
07:45 Uhr - 15:00 Uhr
Mi
07:45 Uhr - 12:30 Uhr
Do
07:45 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
07:45 Uhr - 12:30 Uhr

Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.

Besucherinnen und Besuchern wird empfohlen, eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.

Hausanschrift

Konrad-Adenauer-Straße 2
95326 Kulmbach

Postanschrift

Postfach 1660
95307 Kulmbach