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Das Erbringen oder Anbieten von vorbehaltenen Tätigkeiten gegen Entgelt ist gem. § 4 PflBG unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Die Beschäftigung entsprechender Personen hierfür ist ebenfalls anzeigepflichtig.
Weitere Infos siehe:
Gabelsbergerstraße 24
96215 Lichtenfels
Kronacher Straße 30
96215 Lichtenfels