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Das Erbringen oder Anbieten von vorbehaltenen Tätigkeiten gegen Entgelt ist gem. § 4 PflBG unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Die Beschäftigung entsprechender Personen hierfür ist ebenfalls anzeigepflichtig.
An der Kapuzinermauer 1
89312 Günzburg
Postfach 200157
89308 Günzburg