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Pflege; Anzeige von vorbehaltenen Tätigkeiten

Das Erbringen oder Anbieten von vorbehaltenen Tätigkeiten gegen Entgelt ist gem. § 4 PflBG unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Die Beschäftigung entsprechender Personen hierfür ist ebenfalls anzeigepflichtig.

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Gutachten, Schulgesundheitspflege, Berufsaufsicht, Betäubungsmittelverkehr - Sachgebiet 63

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Di
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
7:30 Uhr - 12:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.

Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.

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83646 Bad Tölz

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