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Das Erbringen oder Anbieten von vorbehaltenen Tätigkeiten gegen Entgelt ist gem. § 4 PflBG unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Die Beschäftigung entsprechender Personen hierfür ist ebenfalls anzeigepflichtig.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
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13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Erlenhain 6
94065 Waldkirchen
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