Logo Bayernportal

Pflege; Anzeige von vorbehaltenen Tätigkeiten

Das Erbringen oder Anbieten von vorbehaltenen Tätigkeiten gegen Entgelt ist gem. § 4 PflBG unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Die Beschäftigung entsprechender Personen hierfür ist ebenfalls anzeigepflichtig.

Landratsamt Miesbach

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Hausanschrift

Rosenheimer Str. 1 - 3
83714 Miesbach

Postanschrift

Postfach 303
83711 Miesbach