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Heilkundeausübung; Anzeige

Wenn Sie einen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf selbständig oder freiberuflich ausüben, sind Sie verpflichtet dies dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Landratsamt Rottal-Inn

SG 31 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verwaltungsvollzug

Öffnungszeiten

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