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Wenn Sie einen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf selbständig oder freiberuflich ausüben, sind Sie verpflichtet dies dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.
und
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Bürgermeister-Reiger-Str. 5
86720 Nördlingen
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